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Pressemitteilung
Entscheidung des EuGH im Fall Oracle gegen usedSoft kann das Konzept der Softwarelizenzierung untergraben
München/Brüssel,
04.07.2012 Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat das bisherige juristische Verständnis zur Übertragbarkeit bestimmter Lizenzvereinbarungen im aufmerksamkeitsstarken Fall Oracle gegen usedSoft verworfen. Die Auswirkungen beschränken sich jedoch auf einen kleinen Teil der Softwarelizenzen.
Thomas Boué, Director of Government Relations, EMEA der BSA: „Es war bisher herrschende Rechtsauffassung, dass Lizenzen für Programme nicht übertragbar sind, wenn diese aus dem Internet heruntergeladen wurden. Die aktuelle Entscheidung macht mit dieser allgemein akzeptierten Auslegung Schluss. Wir sind aber der Ansicht, dass das Urteil nur einen kleinen Teil des Marktes betrifft, nämlich den für zeitlich unbegrenzt lizenzierte Software. Wir begrüßen zudem die Entscheidung des Gerichts, die Aufspaltung von Lizenzpaketen und damit den Verkauf von Einzellizenzen an verschiedene Anwender zu untersagen. Wir werden das Urteil tiefer analysieren, um seine möglichen Auswirkungen auf die Software-Industrie genauer abschätzen zu können.“
Weitere Informationen und Hintergrundmaterial:
Ein Portraitfoto von Thomas Boué, Director of Government Relations, EMEA der BSA finden Sie unter http://pz.vibrio.de/k/BSA/Pressebilder%202010/Pressebilder/ThomasBoue.jpg
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